Weiße Federn
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- Erstellt am Sonntag, 10. Januar 2021 10:38
- Geschrieben von Gert Bollmann
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Übernahme von Sorgerechtapartheid.de
Der Umgang des Vaters mit dem Kind wird ausgeschlossen.
Der Umgang mit dem Coronavirus wird ausgeschlossen.
Kein Kontakt mit Ungeimpften.
Welcher Beschluss ist wohl sinnfrei?
Retirade (Rückzug)
und das Lösen vom Feind
(Nach dem Lösen sind meine Hunde Sunny und Barny stets gut d´rauf. Das ist Sarkasmus.)
Meine erste (Online-) Plauderei am Kamin (wer mag: gaaanz nach unten Scrollen zum 01.02.2015 V.) hat fast den Weg ins Vergessen und in die Rumpelkammer von Sorgerechtapartheid.de gefunden.
Seither ist viel Zeit vergangen in der ich Erfahrungen vielfältigster Art erwarb.
Mit der Volljährigkeit meiner Tochter Lisa im vergangenen September stellte ich den Kampf gegen die Täterinnen ihres emotionalen Missbrauchs ein.
Mein Kampf endete.
Die Folgen der juristisch herbeigeführten Vaterlosigkeit, die im Kinder-und Jugendalter erlittenen affektiven Schändungen wirken zeitlebens fort.
Das fürsorgliche, neudeutsch als Lockdown bezeichnete, staatliche Umgangsverbot mit dem SARS-CoV-2-Erreger verschafft mir zusätzlich Zeit und Muße.
Zeit und Muße für´s Feuilleton, für Unterhaltsames, Informatives, Besserwisserisches, Nachdenkliches, Zivilisiertes, Erhellendes, familienpolitisch Aktuelles, Vorhersehbares und BC - Bolles Correctness, die versucht Godwin´s law zu ignorieren.
Keine (un-)zulässigen Vergleiche also.
Wer sich, wie ich, der üppigen Völlerei mutterkultiger Familiengerichtsentscheidungen unterziehen mußte, dem fällt dies schwerer als ein Feuer in der Speiseröhre zu löschen, wenn Magensäure aufsteigt, die Schleimhaut gereizt wird und das Aufstoßen und Sodbrennen nicht mehr enden will. Dabei ist auch heutigentags "...nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend ..., sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind."
Bolles Feuilleton
für Kinder, Volljährige und Ausgelöschte
Weiße Federn der Beschämung für kostenintensives, unnützes und frevelhaftes Handeln.
Ein umfangreicher feuilletonistischer, dem deutschen Familienrecht gewidmeter Rant
Von alters her schenken Menschen einander Liebe und Zuneigung, Achtung und Respekt.
Dabei ist die physische Art und Weise des Vorhandenseins der Geehrten und Begehrten, lebend, tot, aufopfernd patriotisch verreckt oder von Schrapnells zerfetzt, unerheblich.
Ihrer Wertschätzung verleiht die soziale Gemeinschaft oft mit Blumen, Federn, Pralinen, großen und kleinen Präsenten, mit körperlicher Nähe, mit bunten Orden und Abzeichen aus Blech, Straßenumbenennungen und Lobes- und Liebeshymnen Ausdruck.
So usus auch im Vereinigten Königreich und in den Ländern des britischen Empire.
Hier überreichten, insbesondere seit 1914, "idiotische junge Frauen" weiße Federn als Symbol der Feigheit an Männer um diese zu beschämen...
Ein Jahrhundert später belebe ich diesen Suffragettenbrauch neu und überreiche symbolisch weiße Federn an den Mainstream-Feminismus, an die für emotionalen Kindesmissbrauch verantwortlichen Politikerinnen, Richterinnen, Dummschwätzerinnen und Kreidekreismütter, eine dummdreiste Koterie einer selbsternannten genderfeministischen Avantgarde.
Sie sind nicht wertschöpfend tätig.
Sie dünken sich wissend.
Sie haben die Macht.
Sie besitzen die Mittel.
Doch für die Interessen von Kindern setzen sie sich nicht ein. Dafür haben sie zuviel Diederich Heßling verinnerlicht. Angepasst haben sie Angst aus dem Mainstream auszuscheren und ihre Karrierechancen im unkündbaren Job zu gefährden.
"Wie der Stahl gehärtet wurde" war vorgestern. Heute geht es um Work-Life-Balance und leistungsarmes, gequotetes Mitschwimmen durch Nutzung schleimiger feministischer Geschwätzquellen.
Symbolisch überreiche ich den deutschen Familienrichterinnen weiße Federn als Symbol der Feigheit und fehlender Courage.

Auszug aus dem Logbuch: Bolle sen., der olle Dessauer (mein Vater, Lisas Großvater) :
"Erdzeit 28.August 1949
Mitteldeutschland in Rotweiß.
Ohrenbetäubend der Jubel.
Frenetisch die Begeisterung.
Köpfe werden befreit von Mützen, Kappen, Melonen, Barette, Hüte.
Große und kleine, alle Kopfbedeckungn finden den Weg ins Himmelsblau.
Die von Bolle sen. euphorisch geworfene Schiebermütze blieb sogar oben und wurde fortan nicht mehr gesehen.
Die Powermänner der Betriebssportgemeinschaft Waggonbau Dessau siegten im halleschen Kurt-Wabbel-Stadion gegen die BSG Gera-Süd und holten den FDGB-Pokal, das Pendant zum im Westen ausgespielten DFB-Pokal, an die Elbe.
1: 0 durch Franz Kusmierek.
Für den Rekordmeister der Gauliga Mitte war (und blieb) der Pokalgewinn der Gipfel der Dessauer Vereinsgeschichte. Mit dem Pokalsieg qualifizierten sich die anhaltinischen Fußballrecken für die erste Saison der neu gegründeten Fußball-Zonenliga."
Bolle seniors freudig in die Luft geschleuderte Haupthaarbedeckung ward nimmermehr gefunden, doch er blieb treuer Fan, der zwölfte Mann - auch als der Ball für die Balljongleure vom Schillerpark nicht mehr richtig lief und die Akteure auf dem Rasen die Siebtklassigkeit erreichten. Unbehütet folgte der fußballerische Abstieg in die Bedeutungslosigkeit.
Vielleicht lag's am (Weg-)Werfen der Kopfbedeckung und Seniors Mütze schwebt noch heute hoch über dem damaligen Kampfplatz strammer Männerwaden.
Indes betrübte der Mützenverlust Bolle nicht weiter. Er besaß volles, naturgelocktes Haar. Männer werfen nun mal mit Mützen.
Männer schleudern auch Granaten.
Ab und an schmeißen Männer mit Schuhen.
Zivilisierte Männer schleudern schwungvoll Blumen, die zuvor von ihren Töpfen getrennt wurden, auf die Theaterbühne. Und manchmal werfen sie sogar das Handtuch.
Frauen werfen auch.
Nur anders.
Nicht so weit und nicht so hoch und kaum treffsicher. Sie schmeißen seltener Hüte und nicht immer mit weichen Materialien oder weißen Federn.
Meine Mutter traf die Küchentür als sie mit rohen Frikadellen warf.
Oma Else benutzte stattdessen Liebesknochen und traf Opa Kurt frontal. Seitdem waren Eclairs seine liebste Süßspeise..
Das Werfen ist eine stark emotionale, tribalistische Ausdrucksform, die auch in Mitteleuropa vor dem Hüpfen da war.
Werfen ist beliebt.
Der Blogger Danisch würde es wohl als Ausdruck archaischen Rudelwesens und einer übertrainierten Amygdala beschreiben.
In meiner Familie war es indes Ausdruck fried-und humorvollen Miteinanders.
Das Gewaltschutzgesetz war im 20.Jahrhundert noch ein feuchter Traum der Sozialdemokratinnen.
Werfen ist dennoch weiterhin in.
Bringt das Schmeißen mit Tellern, Messern und anderen Wurfmitteln heutigentags 'mal nicht den gewünschten ("Ver"prügelungs-)Erfolg steht dem friedfertigen Weib das Gewaltschutzgesetz und Ingroup Bias erprobte juristische Geschlechtsgenossinnen hilfreich zur Seite.
Vor einer halben Dekade hatte das "Bewerfen mit..." seine Höchstzeit. Gesunde, fruchtbare Kinder mit Vollbart und starke Männer in den besten Jahren, die ihre Familien in fernen Ländern verlassen hatten, traf ein wahrer Wurfgeschoßregen von Teddys und anderen weichen Plüschtierchen. Eine von den Staatsmedien euphorisch gefeierte Begrüßungsorgie begann, weil sie nun einmal da waren.
Aber ich will feuilletonistisch nicht weiter abschweifen.
Das Besondere an den Mützen-, Gehacktes- und Eclair-Wurfgeschichten und vielen anderen Stories aus Bolles Familienalbum, voller Begeisterung und mit wechselnden Ausschmückungen wieder und wieder auf Familientreffen erzählt, ist nicht ihre unterhaltsame, die Mischpoke verbindende Banalität sondern die verhängte Zensur für das vom Vater und seiner(!) Familie entfremdete Kind. Dessen Chance von derartigen Geschichten, wie überhaupt von der väterlichen Familie Kenntnis zu erlangen, tendiert gegen Null.
Meine Tochter Lisa ist, unter aktiver familienrichterlicher Beihilfe, "zur Ruhe gekommen".
Allein aus diesem Grund gebühren den in den Familiensachen betreffend der Regelung des Umgangs zwischen meiner Tochter und mir maßgeblich tätigen, gesetzlich bestimmten Familienrichterinnen Dr. Stephanie Wahsner, Amtsrichterin, und Heike Hennemann, Kammerrichterin, extra große schneeweiße Symbolfedern.
Mit einer Penetranz, die wohl nur noch von der der Frauenministerin Franziska Giffey, als verbliebene Hoffnungsleuchte der männerfeindlichen SPD, getoppt wird, die mit Penetranz Akzeptanz fürs Plagiieren, Quotieren, Führerscheinentzug und sonstiges Meinungsvorgeben schaffen will, ignorierten die beiden Frauenzimmer der Judikative die Wahrnahme der Interessen meiner Tochter. Die beiden Damen sind hinreichend juristisch gebildet um Stellenausschreibungen (m/w/d) für Richterinnen der Familienrechtsprechung für sich gewinnen zu können. Die Richterin am Amtsgericht kann sogar auf einen akademischen Grad und eine hochgelobte Doktorarbeit, auf die die Welt seit ewigen Zeiten gewartet hatte, verweisen.
Inwieweit eine Dissertation zum Thema "Der würdevolle Umgang mit dem menschlichen Leichnam" für die Arbeit in Elternkonflikten prädestinierter sei als eine Tätigkeit im Bestattungswesen vermögen wohl nur Juristen zu beantworten. Wenngleich die Anforderungen an Kenntnisse der Jurisprudenz im Familienrecht ungleich geringer sein mögen als in anderen Rechtsgebieten, weil sich die Sondergerichtsbarkeit Familienrecht längst von ihren ursächlich justiziablen Grundlagen entfernt hat und die Rechtsprechung nichts mehr mit Recht und Gesetz gemein hat, sondern nur noch die politisch-ideologische Gesellschaftssteuerung umsetzt.
Kreativität, sofern überhaupt berufsbedingt vorhanden und nicht von schriftlichen Entscheidungen anderer plagiiert wird, zeigen Richterinnen einzig bei ständig wechselnden Maßstäben und Begründungen für ihre vorab feststehenden Beschlüsse zur Sicherung mütterlicher Befindlichkeiten.
In den vielen Jahren familiengerichtlicher Auseinandersetzungen erlebte ich eine zunehmend ideologisierte, von Beweisen nicht mehr zu beeindruckende und immer verstandsunfähigere Willkürjustiz die iterativ Offenbarungseide eigenen Unvermögen absondert.
Das Prinzip "Haltung statt Kompetenz" hat sich im Familienrecht durchgesetzt.
So zeigten sich die Weiße-Federn-Inhaberinnen an meine, auf Konfliktlösung und Wohlergehen meiner Tochter ausgerichteten Vorschläge nicht interessiert. Ich hätte meine Einlassungen dem Gericht auch in Suaheli statt in der vorgeschriebenen Amtssprache vortragen können - es wäre unbemerkt geblieben. Die generelle Ablehnung einer ernsthaften Kenntnisnahme oder gar Befassung mit meinen Anregungen führte dazu, dass ich dem Gericht Erkenntnisresistenz attestieren kann.
Zudem verstärkte sich mein Eindruck, wonach der Haufen den eine erstinstanzlich tätige Richterin setzt, treffsicher von allen in der Folge tätigen Angehörigen der Zunft der Paragrafendeuter im blinden Corpsgeist getroffen und in Größe und Gestank vervollkommnet wird. Statt mit der Familiensache, den Interessen des Kindes und einer Lösung des durch die Verweigerungs-und Boykotthaltung der defizitären Mutter geschürten Elternkonflikts, befassten sich die gesetzlichen Richterinnen leidenschaftlich mit Väter- und Männerbashing im Allgemeinen und mittels der Methode des argumentum ad hominem mit meiner Demontage und dem Infragestellen meiner Integrität und Motivation.
Die brillante Quintessenz der schier unbegrenzten Fähigkeiten der Damen in Roben zeigte sich nicht in der standardisierten Aneinanderreihung von Umgangsausschlüssen mit wechselnden hinterfotzigen Rechtfertigung. Die richterliche Genialität offenbarte sich auch nicht zwingend im als Konfrontationsgespräch bezeichneten Aufeinanderhetzen von Vater und Kind im Gerichtssaal oder im Zulassen von Prozessbetrug durch die gerichtlich bestellte Beiständin Diplom-Psychologin Iris Danquart oder in der stümperhaften Durchführung einer Kindesanhörung und der dauerhaften Abschottung des Kindes vom Vater durch Einweisung der gemeinsamen Tochter in den mütterlichen Gewahrsam, was einzig und allein das Mutterwohl verbesserte.
Das Ingenium der rechtskundigen Damen erschöpfte sich erst mit der Anordnung eines Briefschreibverbotes, um eine finale Trennung des Kindes vom Vater durch einen juristisch verbrämten, vollkommen vollendeten Umgangsausschluss, eine Maßnahme, totaler und radikaler als sie sich redliche Väter bislang vorstellen konnten, durchzusetzen.
Das Gespann Hennemann/Wahsner hat es getan und rechtsbeugend den totalen und radikalen Umgangsausschluss mit dem Verbot eines jeglichen väterlichen Wortes an das Kind, mündlich oder schriftlich geäußert, als Interventionsmaßnahme installiert. Nun können andere Powerteams ideologischer Eiferinnen innovativ folgen.
Demnächst mit der Anordnung auf den Smartphones von Kindern Apps zu installieren, die vor dem Vater warnen oder der Weisung, den Vater elektronische Fußfesseln anzulegen oder der Einziehung von Fahrerlaubnissen oder, als Ergänzung zu Kontosperrungen Unterhaltspflichtiger, ein umfassender Maulkorberlass mit dauerhafter Beschränkung des Zugangs zu Twitter & Co. sowie der Alternativen wie Telegram, Mastodon u.a. ?
Der totale Umgangsausschluss, ein Umgangsausschluss plus by W&H - Eine rechtliche Intervention, die sich in der Sache unverhältnismäßiger und brutaler darstellt als der Kampf Justitias gegen organisierte Clankriminalität.
Die die sich selbst als Demokraten bezeichnen sind keine und Rechtsanwender, die als Familienrichterinnen bezeichnet werden und zuvörderst an das Grundgesetz gebunden sind, stellen sich über die Verfassung. Letztere müssen durchverbeamtet bis ins Grab vom Steuerzahler alimentiert werden.
Die Leistung der Kammerrichterin Heike Hennemann bestand in corpstreuer Verböserung des Amtsgerichtsbeschlusses ihrer Kollegin durch die Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 25000 Euro bzw. ersatzweise von sechs Monaten Haft für mich bei Zuwiderhandlung gegen das inkludierte Briefschreibverbot im Umgangsauschluss.
Diese übergriffige, völlig unverhältnismäßige und menschenverachtende Intervention bedarf nicht nur schlichter weißer Federn extra sondern zusätzlich eines väterlichen Dankes für die Wertschätzung und die Hochachtung die deutsche, sich selbst preisende Rabulistikerinnen meinen (noch) ungeschriebenen Worten entgegenbringen.
Begeistert, ob der Fürsorge für das Kind bei der "Entvaterung", setzte ich fortan den Beschluss des Richterinnenduos um und schrieb rechtstreu monatlich einen "verbotenen Brief" an meine Tochter, den ich auf meine Homepage sorgerechtapartheid.de online stellte..
Ob ich diese kleinen Kunstwerke des Monologisierens als E-Book veröffentliche bleibt noch zu überlegen. Sollte dies erfolgen werde ich die Richterinnen Heike Hennemann, Kammergericht und Dr.Stephanie Wahsner, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, mit einem Vermerk des ausdrücklichen Dankes für ihre unrühmliche Teilhabe am emotionalen Missbrauch meiner nichtehelichen Tochter Lisa würdigen.
Nach dem Erleiden von mehr als vierzig familiengerichtlichen Verfahren kann ich deren Ausgang vorausahnen. Die Veitstänze, die in den Trutzburgen und Tollhäusern der Familien(un-)rechtsjustiz aufgeführt und verharmlosend als Termin bezeichnet werden, bestehen im Wesentlichen aus Inkompetenz, Ignoranz und Ideologie.
„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln. […] Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär.“( Quelle)
Manches ist vorhersehbar
Vieles ist vorbestimmt.
Nur wenige erwachsene Eintagsfliegen erleben High Noon zweimal.
Der Produktionszyklus der industriellen Schweinemast gewährt den Borstentieren keine Geburtstagsfeier und die Sicht der Gänse auf Weihnachten ist eine andere als die des messerschwingenden Gourmets. Selbst aufdringliches Geschnatter der "großen weißen Vögel" rettet selten vor der Bratpfanne. Dumm sind sie nicht, obwohl tierisches Geschnatter und menschliches Gelaber oftmals ähnlich sinnfrei erscheinen. Einzig die zu Verfügung stehende Zeit wird von Insekten, Paarhufern, Federvieh und sprechenden Zweibeinern unterschiedlich wahrgenommen und genutzt.
War es nicht erst gestern das das lustvoll herbeigesehnte Jahr-2000-Problem, der Y2K-Millennium-Bug, der weltweite Absturz der Computersysteme ausblieb?
No crash.
Seitdem sind mehr als zwei Dekaden des neuen Jahrhunderts "von der Spree fortgespült" .
Die technische Entwicklung, teils auch in Deutschland, war rasant.
Die gesellschaftliche weniger.
Die Anzahl der Geschlechter wuchs, eine Generation begann zu Hüpfen und Plagiieren wurde ministeriell und gesellschaftsfähig. Einreisende, die auf einmal da waren, wurden von weißen Girlies mit Teddybären und anderen Plüschtieren beworfen.
Die ideologisch quotierte Penetranz im ersten Fünftel des neuen Jahrhunderts führte zu einer dominierenden Verweiblichung in vielen gesellschaftlichen Bereichen.
Während Leistungsanforderungen systematisch gesenkt wurden und der Anteil der real wertschöpfend tätigen Bevölkerung stetig sank, wurde der imaginäre 3.Arbeitsmarkt, der im wesentlichen aus Steuerverbrauchern und staatlich alimentierten Nutznießerinnen des Systems, aus Bullshit-Jobberinnen, Apologetinnen, Sprachpolizistinnen, Dummschwätzerinnen und Beauftragte für alles und gegen rechts besteht, aufgebläht.
In der scheinbar ewigen Merkeldämmerung herrscht jahrelange Agonie.
Wir schreiben das Jahr 2021 und das einzig erwähnenswerte Ereignis mit bleibenden Erinnerungswert aus dem Vorjahr nennt sich Corona. Noch schlappe acht Dekaden bis zur nächsten Jahrhundertfeier. Viele Eintagsfliegen werden noch kommen.
Zwei Jahrzehnte sind geschafft.
Jetzt wird die Zeit knapp.
Allein die letzten acht Jahre haben nicht gereicht um die überfällige Familienrechtsreform auf den Weg zu bringen.
„Für die ganz große Familienrechtsreform reicht die Zeit tatsächlich nicht“ verkündete die Darstellerin der (Noch-)Bundesministerin für Justiz und für Verbraucherschutz im Kabinett Merkel IV, Christine Lambrecht und erfindet gendertreu "zwei Mütter".
Manches ist vorbestimmt.
Wenn heutigentags die Klingel unsere Hunde anschlagen lässt, hoffe ich, das nicht die genderfeministische Staatsmacht Einlass will, sondern der Boandlkramer, der mit einem Blick auf die Uhr sagt: "Es war schön, die Zeit. Nun lass uns gehen." Dann werde ich ihn zum Kartenspiel auffordern, weil so meine Chancen Lebenszeit und -qualität zu gewinnen größer sind als bei einem deutschen Familiengericht.
Vieles ist vorhersehbar.
Neben der Ehrendoktorwürde für Nichtakademiker wäre die Einführung des Titels "Dr.plag." für´s erfolgreiche Plagiieren nicht verwunderlich. Jedoch dürften Straßenumbenennung zu Ehren und in Anerkennung der Leistungen des weiblichen Merkel-Teams nicht nur wegen deren fehlender Zugehörigkeit zur Gruppe der POC (People with color) ausgeschlossen sein.
Zur nächsten Jahrhundertfeier sind die Namen der jetzigen Bundesjustizministerin, ihres Vorgängers und ihrer Nachfolgerinnen mit SPD-Parteibüchern, ohnehin nur noch wenigen Historikern als verstaubte Fußnoten aus dem Geschichtsbuch über die miserabelste deutsche Kanzlerin aller Zeiten, bekannt.
In achtzig Jahren weile ich längst im Nirwana und ist meine am Anbeginn des Jahrhunderts durch Elternentfremdung missbrauchte Tochter Lisa voraussichtlich verstorben, ohne das es im Familienrecht zu einen Paradigmenwechsel gekommen wäre. Das Land, wo wir wohnten, führt einen Kinderkreuzzug zur Schaffung des von Familie "befreiten" Lohnarbeiters und ich bedauere einzig nicht mehr zu erfahren, welche Dauer "die grüne Zeit" besaß.
So wenig sich ein Feuer unter Zugabe von Benzin schneller löschen lässt, so wenig beeinflussen stete Erhöhungen der Gerichtskosten und der Honorare für die Scharlatane der Kindeswohlindustrie die Qualität von familiengerichtlichen Verfahren. Väter werden weiterhin abgezockt. Die Lebensweisheiten "Anwälte erzeugen Streit" und "Je mehr Advokaten, je mehr Prozesse, desto mehr Kindesfrevel" werden das Jahrhundert unbeschadet überstehen.
Besserwisserisch und dank google translate, verkünde ich meine Erfahrung mit dem deutschen Familien(un)recht in ausländisch:"Because I know the past, I trust the future - also in German family law" oder (frei) mit den Worten von Michael Klonovsky "Ich komme aus der DDR, ich komme aus der Zukunft. Deshalb weiß ich auch, wie's ausgehen wird."
Ich sehe nicht schwarz, weil das rassistisch wäre.
Meine Großeltern haben die braunen Sozialisten nicht verhindert. Meine Eltern ließen die Roten gewähren und ich habe die Mädels-Clique um die bekannteste "Blauhemdträgerin der DDR", die manch´ Zeitgenosse liebevoll (aber bislang unbelegt) als IM-Erika bezeichnet, nie gewählt.
Jetzt soll die politische Farblehre durch Grün ergänzt werden.
Sehr frei nach Brecht könnte bald gelten:
"Deutschland überstand drei "farbige" Epochen. Nach der ersten bedurfte es eines Wirtschaftswunder. Nach der zweiten eines Beitritts. und nach der dritten ist es nicht mehr aufzufinden."
In der kurzen Nachwendezeit, als mit dem Mauerfall das Kommissarsystem verschwand und kurzzeitig das Wort "Waaahnsinn" Ausdruck allgemeiner ostdeutscher Befindlichkeiten war, an deren Ende, von mir und vielen anderen fast unbemerkt, die Vierte UN-Weltfrauenkonferenz in Peking orakelte und die Geschlechterlehre des 21.Jahrhunderts gebar, verstarben die Bemühungen einen echten Paradigmenwechsel im Familienrecht herbeizuführen.
Das „kinderfreundlichste Familienrecht der Welt“, als die positivste Erblast der DDR, das nicht nur die gemeinsame elterliche Sorge nach der Scheidung zur Norm erhob, das Umgangsrecht als Recht des Kindes festschrieb und nichteheliche Kinder nicht länger diskriminierte, galt ganze 48 Stunden.
Ein Gesetz, das nur zwei Tage im Oktober 1990 in Kraft war, als größter familienpolitischer Erfolg der vergangenen 30 Jahre ?
Das mag sein und wird wohl noch längere Zeit gelten. Nicht zuletzt, weil es keine effektive Vertretung von Väterrechten und Kinderinteressen in Deutschland gibt. Die Teile-und Herrsche-Strategie des Staatsfeminismus ist aufgegangen. Das Bundesforum Männer, dem u.a. der "Väteraufbruch für Kinder e.V.", der laut eigenen Verlautbarungen nicht für Väter aufbrechen will, angehört, leistet eine "ordentliche" trojanische Tätigkeit als Marionette des männer-und väterfeindlich geführten Bundesfamilienministeriums.
Die Allianz mit dem Bundesforum hat nicht nur den VAFK klein gehalten. Eine homogene Väterbewegung existiert so wenig wie eine der Männer.
Dem Trojanischen Pferd entstiegen 30 Krieger.
Ali Baba hatte es mit 40 Räubern zu tun.
In meiner Familiensache betreffend die Regelung des Umgangs mit meiner nichtehelichen Tochter lernte ich mehr als 40 Richterinnen und ihre Helferinnen kennen.
Redlichen Vätern steht wahrlich eine größere staatliche Kampftruppe gegenüber als der organisierten Kriminalität.
Dabei ist zu keinem Zeitpunkt die staatliche Intervention in die familiären Verhältnisse auf eine Konfliktlösung ausgerichtet. Die dithyrambische Behauptung, wonach im Mittelpunkt das Kindeswohl stehe, bleibt, trotz steter Wiederholung, unbelegt, eine hohle, sinnfreie und rein propagandistische Phrase und leere Worthülse.
Natürliche Verdummung pur, gepaart mit dreisten Rechtsbrüche.
Die Vätern aufgebürdeten gerichtlichen Auseinandersetzungen sind lang, unfair, unlogisch, stets zu ihren Lasten und im Wesen geprägt von permanenten Grund- und Menschenrechtsverletzungen. Die Praxis einer Rechtsfindung an den Familiengerichten gehört zu solchen Mythen wie denen vom Kindeswohl, den alleinerziehenden Müttern, den Trümmerfrauen, dem romantischen Mythos vom edlen Wilden und der ewigen feministischen Dichtung von den unterhaltsverweigernden Vätern und der von ihnen ausgehenden größeren Gefahr für das Wohl, Gedeien und Leben von Kindern.
Nach Gusto betreiben Familienrichterinnen Elternteilselektion, betreiben südpolspezifische (Ge-)Schlechtrechtsprechung und suchen sodann für ihre familienzerstörerischen Interventionen nach einer passenden ideologischen Begründung.
Urteile, die Beschlüsse genannt werden, garnieren sie sodann mit einigen frisch durcheinander jonglierten Paragrafenzeichen sowie mit dümmlichen justiziablen Allerweltweisheiten und profanen Lügen, wie der vom Kind, welches zur Ruhe kommen muss, im Mittelpunkt steht das Kindeswohl, u. ä.
Neben der Aneinanderreihung beruflicher Offenbarungseide durch hochqualifizierte, verbeamtete Robenträgerinnen in der durchquotierten und durchgegenderten Sondergerichtsbarkeit des Familienrechts, einem Arbeitsparadies nicht wertschöpfend Tätiger und ihrer servilen Jüngerschaft wird eine besonders infantile feministische Art von Erwerbstätigkeit sichtbar.
Der politisch-ideologischen Zielsetzung der Familienzerstörung, der Schaffung des von Familie befreiten Lohnarbeiters, dient letztlich die prostitutionsähnliche Vermarkung der Frucht des eigenen Leibes durch defizitäre Mütter mit dem Staat als Zuhälter.
Kaum ein Dirnenlohn war und ist auf Dauer höher und zeitlich ergiebiger.
Es kann dahingestellt bleiben, ob die staatlich organisierte Phalanx einer schmarotzenden genderfeministischen Helferindustrie das dauerhaft größere Übel für Kinder darstellt als das moralisch verlotterte Handeln narzisstischer Kreidekreismütter, weil beide Täterinnengruppen einander beim bewussten Kindesmissbrauch bedürfen.
De jure steht das Obsiegen des natürlichen Interesses des Kindes auf ein Aufwachsen mit beiden(!) Elternteilen nicht auf der Agenda.
Nach dem Sieg der Geschlechterlehre, der umfassenden Einführung eines Systems der Beauftragten, der Narrenfreiheit für Düsseldorfer Unterhaltslistenschöpfer scheint mir der Marsch der 68er durch die Institutionen aufgrund von Verfettung oder Tod beendet. Die geistigen Kindeskinder der Suffragetten dürften besser bei Atem sein um nunmehr dauerhaft, gerissen und leistungslos von den von anderen (meist Männern) geschaffenen Werten zu schmarotzen.
Jede Zeit hat ihre Farbe.
Der Regenbogen hat sieben, das für Menschen sichtbare Spektrum doppelt so viel. Weiß und Schwarz sind unbunte Farben.
Die dummdreiste Koterie der selbsternannten genderfeministischen Avantgarde schreckt mich nicht mehr. Die Frage ist nur, ob zwölf oder vierzig Jahre Zeit ins Land gehen müssen bis zur gesellschaftlichen Selbstheilung. Braun war vor mir. In Rot war ich mittenmang und die grüne Zeit mit Abschaffung der weißen Indigenen dürfte mir durch das Ablaufen meiner biologischen Uhr größtenteils erspart bleiben.
Vieles ist vorhersehbar.
Manches ist voraussagbar wie die Einführung der rassismusfreien Abgabe von "kostenfreien" Tampons an alle Geschlechter.
Vieles ist erkennbar, wie die starke Politisierung der Sondergerichtsbarkeit Familienrecht, die immer verstandsunfähiger zu reiner Willkürjustiz mutiert.
Manches ist vorhersehbar.
Manches ist prognostizierbar??
Gendergerecht statt eines alten weißen Mannes mit Vorliebe "für alle" und für feines Sahnefischfilet als Grüßaugust künftig ein altes weißes, Luftküsse werfendes protestantisches Tanzmariechen?
Rentenaufstockung für das Merkel als Bundespräsidentin?
Eine grün quotierte Vaginainhaberin als Kanzlerrette und ´ne C-Ra(c)kete als grenzschützende Außenministerin?
Nicht durch Wissen getrübte Stellenbesetzungen gehen in ideologisch geprägten Staaten immer.
Doch weg von agonischen Vorahnungen!
"Zum Glück" herrscht noch ein Virus und so ist der Schuldige für Alles und Jedes ausgemacht - außer in der deutschen Familienrechtspraxis.
Für schlichte Gemüter werden immer mal wieder Gerichtsbeschlüsse fabriziert die einfach Gestrickten Anlass zum Jubeln geben. "Vater zum Umgang verurteilt – Elternschaft ist kein Wunschkonzert!" schreibt der VAFK, wünscht mehr derartige Entscheidungen und stellt die "mutige" Frage: "Warum aber sollte die Mutter gegen ihren Willen alleinerziehend sein, wenn es einen zweiten, erziehungsfähigen Elternteil gibt?"
Das OLG Frankfurt am Main verlangt vom Vater die Änderung seiner Prioritäten und verurteilt ihn zum Umgang. "Ein Umgang ist für die kindliche Entwicklung von herausragender Bedeutung", betont die juristische Geschwätzquelle unter Verweis auf wissenschaftliche Erkenntnisse. Die Richterprosa liest sich gut und täuscht dennoch nicht darüber hinweg, das der Senat letztendlich im Sinne des Mutterwohls entschied.
Wann haben Familiengerichte "die herausragende Bedeutung des Umgangs" im Sinne der Aufrechterhaltung und Förderung der Vater-Kind-Beziehung umgesetzt?
Wie sieht es also tatsächlich im Land der Sorgerechtapartheid aus wo der Begriff der alleinerziehenden Powerfrau oftmals nur die charmante Metapher ist mit der das missratene Weib und die erziehungsunfähige Mutter bezeichnet wird?
Die defizitäre narzisstische Kreidekreismutter ist schlicht vonnöten um die riesige Helferindustrie Mutterwohl in Gang zu setzen um dem politischen Ziel der Familienzerstörung und der Schaffung des von Familie befreiten Lohnarbeiters näherzukommen.
Kreidekreismütter sind willkommene Deppinnen und Idiotinnen die die eigenen Kinder brutal opfern.
Selten ist ein Hurenlohn größer als der durch Familiengerichte erzwungene.
Kammergericht
Beschluss vom 08.Februar 2018
zur Geschäftsnummer: 13 UF 167/17
133 F 2672/17 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
...
Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangs nicht einigen, haben die Gerichte die Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes berücksichtigen. Ein Ausschluss des Umgangs ist nur zulässig, wenn anderenfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre und dem durch andere Maßnahmen zur Regelung des Umgangs nicht wirksam begegnet werden könnte (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1917, 1918, FamRZ 2007, 105, 106 und FamRZ 2006, 1005, 1006).
...
Es kann dahingestellt bleiben, welchen Anteil möglicherweise ursprünglich auch die Mutter an der Haltung von Lisa gehabt hat. Jedenfalls ist der Wille der nunmehr 15-jährigen Lisa als ihr eigener autonomer Wille zu beachten. Aufgrund des Alters von Lisa ist ihr auch die Reichweite und Bedeutung ihres Willens bewusst. Dass diese Haltung der Tochter dazu führt, dass sie sich auf die familiären Bindungen an die Mutter beschränkt, ist damit auch hinzunehmen. Letztendlich ist aufgrund des Alters und auch der Reife von Lisa, von der sich der Senat in der Anhörung der Jugendlichen einen Eindruck machen konnte, Lisas Haltung und Wille zu respektieren. Dieser ist Ausdruck ihrer Persönlichkeit, die grundgesetzlichen Schutz gemäß Art.2 Abs.1 GG genießt. Ein Umgang entgegen dem Willen und der inneren Haltung von Lisa hätte zur Folge, dass ihre Persönlichkeit missachtet wird, was aufgrund des Alters der Jugendlichen eine Gefährdung ihrer weiteren Persönlichkeitsentwicklung bedeutet.
...
Jedenfalls für den Bereich der Kontaktpflege zu den Angehörigen kann Lisa aufgrund ihres Alters kein Zwang mehr auferlegt werden, sondern die nachvollziehbare und sich aufgrund der familiären Geschichte ihrer Eltern erklärbare Haltung ist zu akzeptieren.
Damit bleibt letztendlich nur ein Umgangsausschluss, der nunmehr auch nicht mehr zeitlich zu befristen ist, sondern wegen ihres eindringlich geäußerten Wunsches ist der Umgang bis zum Eintritt der Volljährigkeit auszuschließen (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1917,1920)...."
Der Wunsch meiner Tochter auf ein Mehr an Beziehungspflege zu mir wurde von der Helferindustrie ignoriert und torpediert, obwohl:
"Ein Umgang ist für die kindliche Entwicklung von herausragender Bedeutung".
Als sie jedoch ohne Stocken den Wunsch aufsagen konnte, mit mir keinen Kontakt haben zu wollen, liefen die professionellen Hilfskräfte des Kindeswohls zu Höchstleistungen auf, trennten das Kind dauerhaft von seinem Vater und der väterlichen Familie und sicherten das Wohlergehen der Kindbesitzerin..
Jedem Abendrot folgt unweigerlich ein Morgenrot...
...meint Bolle
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