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Vatertag – Aktion – Kinderschuhe – Sorgerecht – Protest !
Vom „ALTEN" Vatertag (17.Mai 2012) bis zum „NEUEN" Vatertag (international am 17. Juni 2012) sammeln wir Kinderschuhe, aus Protest gegen die Pläne der Bundesregierung, schon wieder Menschenrechte, Grundgesetz und Kinderrechtskonvention zu ignorieren.
Auch der Deutsche Anwaltverein befürwortet in seiner Stellungnahme zur Sorgerechtsreform einen grundlegenden Wandel hinsichtlich des Zugangs zum gemeinsamen Sorgerecht nicht verheirateter Väter. Auffällig sind die Gemeinsamkeiten zur Stellungnahme der Kinderrechtekommission des deutschen Familiengerichtstags. Es wird in beiden Stellungnahmen darauf abgestellt, dass nicht verheiratete Väter sorgeberechtigt ab der rechtlichen Feststellung der Vaterschaft sein sollen. Erst im Nachhinein sollte dem Erfordernis Rechnung getragen werden, Sorgerechte und deren Verteilung bei gegebenem Anlaß gerichtlich zu regeln, bspw. bei einer dem Kindeswohl widersprechenden fehlenden Kommunikation zwischen den Eltern. Bei einer Vielzahl von denkbaren Konstellationen, angefangen vom one-night-stand bis hin zur langjährigen partnerschaftlichen Beziehung, sei es hingegen aus Kindessicht unerheblich, ob seine Eltern bei der Geburt verheiratet waren oder nicht. Insofern entstehe daheraus auch kein relevanter Zusammenhang zur Sorgerechtsfrage. Väterwiderstand.de begüßt und befürwortet die Sichtweise des Deutschen Anwaltvereins ebenso, wie die der Kinderrechtekommission des deutschen Familiengerichtstags. Sachkundige Fachjuristen zeigen, dass entgegen dem von sachfremden Motiven geleiteten Sorgerechtsgezanke auf der politischen Ebene, die Vorgaben des EuGHMR in relativ einfacher Weise zum Wohle unserer Kinder umgesetzt werden könnten. Löblich und insoweit hervorhebenswert ist die Anregung, wonach ein Gutglaubensschutz das alltägliche Prozedere bei Ärzten und Schulpersonal entlasten soll. Mit Blick auf die bekannte mütterlich wohlgesonnene Lobby, mögen dem kundigen Beobachter die Unkenrufe einiger Vereine und Verbände schon voraus eilen: dass nämlich das Sorgerecht auf diese Weise unnötig zur Disposition gestellt und Dritten (gemeint sind alle denkbaren Varianten von Vätern und sonstigen Schelmen) verfügbar gemacht wird. Die zu erwartende Kritik übersieht dabei, dass der Gedanke des Gutglaubenschutzes auf den Normalfall abstellt: es müssen den Schutz des Guten Glaubens begründende Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, nicht auf die wirkliche Rechtslage, sondern auf einen äußeren Rechtsschein abzustellen. So verstanden bietet der Gutglaubensschutz im behördlichen und im Umgang mit den verschiedensten Institutionen eine Erleichterung für Väter, in deren häuslicher Gemeinschaft die betreffenden Kinder sich nur zu Umgangszwecken aufhalten. Mit den fachjuristischen Stellungnahmen des Deutschen Anwaltvereins und der Kinderrechtekommission des dt. Familiengerichtstags wird insbesondere den Vätern, die schon in dem Koalitionspapier der Bundesregierung einen Fortschritt erkannt zu haben glauben, eine wertvolle Argumentationshilfe geboten, die sie nutzen sollten, um weiterhin das gemeinsame 'Sorgerecht ab Geburt ohne mütterliche Vetofrist' einzufordern.
zur Verfügung gestellt von Väternotruf.de
Der Autor Albert Harald Kaltenecker rechnet schonungslos und kompromisslos ab:
DIE BRANDSTIFTER
»Verständlich und spannend die ungeschminkte Wahrheit über Deutschlands Politszene«. SüdWestBuch-Verlag, Stuttgart, Paperback: 21,0 x 14,8 cm, Versandkostenfreier Buchhandelspreis: Väter politisch geächtet |














