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Vatertag – Aktion – Kinderschuhe – Sorgerecht – Protest !

 

    

 Vom „ALTEN" Vatertag (17.Mai 2012) bis zum „NEUEN" Vatertag

(international am 17. Juni 2012)

sammeln wir Kinderschuhe,

aus Protest gegen die Pläne der Bundesregierung,

schon wieder Menschenrechte, Grundgesetz und Kinderrechtskonvention zu ignorieren.

        

 
Aktion Kinderschuhe Sorgerecht
c/o Familieninfotreff e.V.
Senefelder Str. 26
10437 Berlin



 

Auch der Deutsche Anwaltverein befürwortet in seiner Stellungnahme zur Sorgerechtsreform einen grundlegenden Wandel hinsichtlich des Zugangs zum gemeinsamen Sorgerecht nicht verheirateter Väter.

Auffällig sind die Gemeinsamkeiten zur Stellungnahme der Kinderrechtekommission des deutschen Familiengerichtstags.

Es wird in beiden Stellungnahmen darauf abgestellt, dass nicht verheiratete Väter sorgeberechtigt ab der rechtlichen Feststellung der Vaterschaft sein sollen.

Erst im Nachhinein sollte dem Erfordernis Rechnung getragen werden, Sorgerechte und deren Verteilung bei gegebenem Anlaß gerichtlich zu regeln, bspw. bei einer dem Kindeswohl widersprechenden fehlenden Kommunikation zwischen den Eltern.

Bei einer Vielzahl von denkbaren Konstellationen, angefangen vom one-night-stand bis hin zur langjährigen partnerschaftlichen Beziehung, sei es hingegen aus Kindessicht unerheblich, ob seine Eltern bei der Geburt verheiratet waren oder nicht.

Insofern entstehe daheraus auch kein relevanter Zusammenhang zur Sorgerechtsfrage.

Väterwiderstand.de begüßt und befürwortet die Sichtweise des Deutschen Anwaltvereins ebenso, wie die der Kinderrechtekommission des deutschen Familiengerichtstags.

Sachkundige Fachjuristen zeigen, dass entgegen dem von sachfremden Motiven geleiteten Sorgerechtsgezanke auf der politischen Ebene, die Vorgaben des EuGHMR in relativ einfacher Weise zum Wohle unserer Kinder umgesetzt werden könnten.

Löblich und insoweit hervorhebenswert ist die Anregung, wonach ein Gutglaubensschutz das alltägliche Prozedere bei Ärzten und Schulpersonal entlasten soll.

Mit Blick auf die bekannte mütterlich wohlgesonnene Lobby, mögen dem kundigen Beobachter die Unkenrufe einiger Vereine und Verbände schon voraus eilen: dass nämlich das Sorgerecht auf diese Weise unnötig zur Disposition gestellt und Dritten (gemeint sind alle denkbaren Varianten von Vätern und sonstigen Schelmen) verfügbar gemacht wird.

Die zu erwartende Kritik übersieht dabei, dass der Gedanke des Gutglaubenschutzes auf den Normalfall abstellt: es müssen den Schutz des Guten Glaubens begründende Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, nicht auf die wirkliche Rechtslage, sondern auf einen äußeren Rechtsschein abzustellen.

So verstanden bietet der Gutglaubensschutz im behördlichen und im Umgang mit den verschiedensten Institutionen eine Erleichterung für Väter, in deren häuslicher Gemeinschaft die betreffenden Kinder sich nur zu Umgangszwecken aufhalten.

Mit den fachjuristischen Stellungnahmen des Deutschen Anwaltvereins und der Kinderrechtekommission des dt. Familiengerichtstags wird insbesondere den Vätern, die schon in dem Koalitionspapier der Bundesregierung einen Fortschritt erkannt zu haben glauben, eine wertvolle Argumentationshilfe geboten, die sie nutzen sollten, um weiterhin das gemeinsame  'Sorgerecht ab Geburt ohne mütterliche Vetofrist'  einzufordern. 

 

 

zur Verfügung gestellt von Väternotruf.de

 

  

Der Autor Albert Harald Kaltenecker rechnet schonungslos und kompromisslos ab:



                               DIE BRANDSTIFTER


Wie uns Politik und Parteien wirklich regieren 

»Verständlich und spannend die ungeschminkte Wahrheit über Deutschlands Politszene«.

SüdWestBuch-Verlag, Stuttgart, Paperback: 21,0 x 14,8 cm,
412 Seiten, ISBN 978-3-938719-41-1.

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Leseprobe: 

Väter politisch geächtet
Chronisches Bejammern der Geburtenunwilligkeit gehört zum politischen Prozedere. Parallel dazu entwickeln die staatlichen Nörgler die vaterlose Republik. Deutschland als »Freistaat« für ein Familienfaustrecht. Ein einmaliger Vorgang im vereinten Europa! Schon 1998 brandmarkte der französische Präsident Jacques Chirac die deutschen Verfahrensweisen als »Gesetz des Dschungels«. Internationale Abkommen wie nationales Recht werden seit Jahrzehnten millionenfach gebrochen. Beispiel Bürgerliches Gesetzbuch: »Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.« Oder: »Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.« Prima formuliert, doch wie so oft »vergaß« der Gesetzgeber das Wichtigste: Sanktionen bei Nichtbeachtung. Parallel dazu wurde noch auf bindende Umgangsregelungen für Trennungskinder verzichtet. Kurzum: Gesetze, die nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen. Beste Voraussetzungen und Entfaltungsmöglichkeiten zur »Umgangsvereitelung«, dem wohl häufigsten Rechtsmissbrauch der Republik. Etwas anschaulicher dargestellt: Mit amtlicher Unterstützung von Justiz und Behörden entsorgen Mütter millionenfach die Väter ihrer Kinder. Gemäß dem Leitsatz »der Zweck heiligt die Mittel« sichert sich frau Geld und die unberechtigte Macht über den gemeinsamen Nachwuchs. Paradoxerweise werden erst staatliche Halbwaisen produziert, um sie dann in Statistiken als »Problem- und Risikogruppen« zu erfassen. Diese Methode garantiert neben Grund- und Menschenrechtsverletzungen auch Arbeitsplätze für die Scheidungsindustrie: Gutachter, Psychologen, Pädagogen, Sozialarbeiter, Therapeuten und Rechtsanwälte leben fürstlich »im Namen deutschen Trennungsunrechts«. Purer Zufall, wenn Rechtsanwälte als stärkste Berufsgruppe des Bundestages darüber bestimmen, was hierzulande Recht ist? Kein Schelm, der Böses dabei denkt.  



 

Das Formular zum Mitzeichnen finden Sie am Ende des Dokuments



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