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"Weihnachtsbotschaft von Bolle"
Frohe Weihnachten ohne erzwungene Vaterlosigkeit
"Nicht kriegswichtig" scheint mir die metaphorische Sprachgruppe zu sein mit der sich bis zum heutigen Tag die Stellung und Wertigkeit des Ressorts Familienpolitik in der Gesamtheit der deutschen Staatskunst am Prägnantesten beschreiben lässt.
Die momentane Abwesenheit größerer kriegerischer Kampfhandlungen schmälert die Richtigkeit der Einschätzung nicht, weil Frieden die Fortsetzung des Krieges "nur" mit anderen Mitteln ist.
Während die bunten deutschen Truppen aufgrund der Beratungsinsuffizienz ihrer Amazonenchiefs Probleme beim unfallfreien Verlassen der Behausungen haben, funktioniert der staatlich organisierte Krieg gegen die Familie ohne nennenswerte Reibungen. Die dem Ressort Familie zugewiesene Nachrangigkeit belegte jüngst der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ein weiteres Mal.
Eindrucksvoll mit Soziologen- und Juristenfolklore garniert.*
Auf den Agenden der zuhauf quotierten Aktricen des Polit- und Jurisprudenzzirkusses und ihrer ebenso nicht wertschaffenden Kameraden vom toxischen Geschlecht finden sich, neben der Verwirklichung der eigenen finanziellen Interessen, Bedürfnisse und Ambitionen, zuvörderst Lobbyarbeit, südpolorientierte Gleichstellung, Auspressung der Leistungsträger und Steuerzahler, political correctness mit der morbiden Leidenschaft zur Restriktion, Zerstörung und dem Drang zur Selbstabschaffung.
Auf der langen Liste der ("kriegs-") wichtigen, zu erledigenden Dinge findet sich die Aufgabe der Herbeiführung eines notwendigen Paradigmenwechsels von der archaisch-mutterkultigen zu einer modernen menschlichen Familienpolitik und eine tatsächliche Änderung der Rechtsprechungspraxis nicht.
Ob nun durch hochqualifizierte oder bildungsferne Politikdarstellerinnen, mit oder ohne Berufsabschluss, mit plagiatsfreien akademischen Graden oder vorgetäuschten Befähigungen zum wissenschaftlichen Arbeiten bewirkt beschränken sich die Erfolge der Verweiblichung in Politik und Justiz auf den reinen Selbstzweck weniger, auf Genderklos, Senkung der Mehrwertsteuer auf menstruationsbedingte Hygieneartikel, allgemeine Verblödung und Dummschwätzertum und das Ebnen des deutschen Weges zur shithole country der dritten Welt im Zentrum Europas.
Während Korrelationen zu Kausalitäten, Schwätzerinnen zu Expertinnen und Ideologie zu Wissenschaft erklärt werden und Arbeits-und Leistungsscheue schwadronierend auf Teilhabe an Schwarmintelligenz hoffen, ist der Dunning-Kruger-Effekt zum Markenzeichen der staatstragenden feministischen Politik und Justiz geworden.
Während der fatal ausgedehnten, in Despotie übergehenden Regentschaft der kinderlosen "Mama der Afrikaner" und ihrer Kadettinencrew alter weißer Frauen hat die "Rache der zwei Erichs" (des Dachdeckers Honecker und des Speditionskaufmanns Mielke) das Ziel erreicht.
Honecker irrte mit seinen Worten vom 19. Januar 1989 „Die Mauer wird in 50 und auch in 100 Jahren noch bestehen bleiben, wenn die dazu vorhandenen Gründe nicht beseitigt werden.“ wohl doch nicht, obwohl er die unsichtbare Barriere in den Familien, die neu errichtete Mauer zwischen Kindern und ihren Vätern gewiß so nicht im Sinn hatte.
Die Agonie im Familienrecht scheint dank gewiefter Rechtsverdreher noch weit mehr als 40 oder 100 Jahre Existenz vor sich zu haben. Der Euro muss rollen.
Scheinbar alternativlos erfolgt der Demokratieabbau, infiltriert und lähmt Männerdiskriminierung die Gesellschaft, ist das Väterbashing, das ständig projizierte Bild vom geldgeilen, faulen und bösen Kindzeuger, politischer Mainstream geworden.
Die Zeit, in der Walter Momper die Deutschen als das glücklichste Volk der Welt wähnte, war kurz.
Die Zeitspanne in der die knapp 16 Millionen ( verbliebenen) DDR-Bürger im freiesten Land auf dem Globus lebten, war noch flüchtiger.
"In der Umbruchzeit der DDR organisierten sich unter der Bezeichnung "Initiative Streitfall Kind" in Berlin-Weißensee Betroffene um Veränderungen der Rechtslage im Familiengesetz herbeizuführen.
Die am 20.November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommene Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen war dabei eine bedeutsame Argumentationshilfe...
Unter aktiver Mitwirkung der ISK wurde das Familienrecht der DDR tatsächlich schon nach einem halben Jahr geändert.
Das am 20.Juli 1990 von der Volkskammer der DDR beschlossene Familienrechtsänderungsgesetz der DDR, das laut § 5 am 01.Oktober 1990 in Kraft trat, formulierte das Umgangsrecht erstmals als Recht des Kindes.
Das war revolutionär.
Bekanntermaßen galt diese Umwälzung in der Gesetzgebung (zunächst) nur 48 Stunden.
Ab dem 3. Oktober 1990 galt überall in Deutschland bundesdeutsches Recht."
Auszug aus http://sorgerechtapartheid.de/meine-Meinung/index.html
(Beitrag II., Outing zum 25.Jahrestag des Mauerfalls vom 08.November 2014 und kurzes Essay zum deutschen Familienrecht - bitte auf der Seite nach unten scrollen)
Für einen Paradigmenwechsel im Familienrecht setzten sich fortan unter den mehr als fünf Dutzend Geschlechtern keine Politiker mit Regierungsverantwortung ein.
Es blieb bei demagogischen Sprachverulkungen als bigotte, klitzekleine Feigenblättchen mit denen die immer offensichtlicher werdende Unmenschlichkeit kaschiert werden sollte.
Es gab und gibt schlicht keine fachlich und politisch qualifiziert geführte Lobby für Kinder und ihre Familien und seit der Machtübernahme der Genderideologie
"hält sich diese zähe Melange aus nazibrauner Mütterideologie und rot- grüner Frauenförderung wie Kleister an der Tapete."
Stets auch Mittel zum System-und Machterhalt ist die Geschichte der Familienpolitik und der von willfährigen juristischen Mietmäulern umgesetzten Rechtspraxis gespickt mit Widerwärtigkeiten, Sonderlichem und Abartigkeiten.
Für Masochisten und Zyniker, Bigotte, Machtgeile, Bequeme und Entscheidungsschwache aller Geschlechter - schlichtweg Unterschichtenentertainment pur bei praller "Entlohnung".
Das unheilvolle Wirken einer riesigen Heerschar von Juristen, die behaupten Rechtswissenschaft wäre etwas akademisch Gescheites, offenbart sich u.a. im intellektuellen Getröte zum Nichtehelichenrecht besonders deutlich.
Sowenig Juristen den Begriff des Kindeswohls bestimmen (können), so (willentlich) unfähig sind sie bei der Frage zur Vaterschaft.
Was eine Mutter ist bekommen sie noch leidlich mit Paragraf 1591 BGB hin.
"Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.", während den Worten "Vater eines Kindes ist der Mann,..." schon recht schwülstige Juristenfolklore folgt.
Verwandtschaft zum Geld lässt sich offensichtlich schneller herstellen als zum Kind. Ob Anwälte und Anwältinnen mit sich selbst verwandt sind oder ob ihr Südpol sie irritiert während ihre großen grauen Zellen
Kobolz schlagen kann dahingestellt bleiben.
Die destruktive Zunft der Paragrafendeuter, die von den wertschaffenden Leistungen anderer lebt, die verbietet, untersagt und nichts schafft, hat ihre Spuren in den Familien generationsübergreifend schmerzlich hinterlassen.
Das von patriarchalischen Advokatenhirnen erzeugte Sammelsurium von Juristerei und hochgeistigem Aderlass wurde mit dem Zugang von Frauen an die monetären Futtertröge weder kleiner noch übersichtlicher.
Im Frauenparadies Familiengerichtsbarkeit erfuhr es schlicht einen Zuwachs an Brutalität gegenüber Kindern und ihren Vätern, ein Mehr an Diskriminierung und einen Austausch von Elementen
des Rechtstaates durch Ideologie und willkürliche feministische Beliebigkeit.
Die gegenwärtige Familienrechtsprechungspraxis ist nichts anderes als die Fortführung von (kriegsbedingter) Vaterlosigkeit mit anderen Mitteln.
Die Historie der Rechtsprechung zu Familienverhältnissen, bis hin zur Erfindung des dritten Geschlechts und der Propagierung der Ehe für alles, ist umfangreich.
Sie ist derart "intelligenzlastig" das einem sogar das Plagiieren schwer fällt.
Das Potenzial für eine Doktorarbeit einer künftigen Frauen-, oder besser Familienministerin besitzt sie durchaus.
Einer vernünftigen, menschlichen Politik und Rechtsanwendung könnte eine echte wissenschaftliche Arbeit zur Thematik durchaus dienlich sein, weil: "Wissen macht Ah!"- auch bei Plagiatsgestählten.
Für eine Änderung in der Familienpolitik und der Rechtspraxis wird bis zum heutigen Tag allerdings kein Handlungsbedarf gesehen, wird deren Siechtum verlängert, weil alles so (ideologisch einträglich) läuft
wie es im Kriegssommer 1940 als Richtlinie des Diktators vorgegeben wurde, wonach
"...nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind"
(zitiert nach Werner Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704).
Hitlers Stellvertreter Heß hatte zwar noch die Dringlichkeit des Gesetzes zur Änderung familien-und erbrechtlicher Vorschriften vom Juli 1940 hervorgehoben, doch völlig unerwartet lehnte der
Reichskanzler die Reform des Unehelichenrechts als Ganzes ab.
Er sah keine grundsätzliche Verbesserung und Aufwertung der Stellung lediger, nicht promisker Mütter.
Für ihn stellte sich der Entwurf als Gesetz gegen uneheliche Kinder und eine Entrechtung der unehelichen Mutter dar
(siehe auch "Fräulein Mutter und ihre Bastard - Geschichte der Unehelichkeit" von Sybille Buske).
Am sinnfälligsten wurde die Parteinahme Hitlers für ledige Mütter bei den Einwänden gegen § 13 des Gesetzesvorschlages, wonach das Vormundschaftsgericht dem Vater die elterliche Gewalt erteilt,
wenn das Kind dauerhaft in dessen Haushalt lebt und dies dem Wohl des Kindes entspreche. Das Kriterium Kindeswohl lehnte Hitler mit Entschiedenheit ab und führte "das ethische Recht
der Mutter auf das Kind" in die Argumentation ein.
Paradoxerweise gehört die von Hitler für notwendig und richtig befundene Reform, das geplante Gesetz zum Nichtehelichenrecht "Zu denjenigen Gesetzen, die im Entwurf steckenblieben, ... .
Es war nicht kriegswichtig genug, Hitler stand diesem ablehnend gegenüber und es sollten Unruhen in der Bevölkerung während des Krieges vermieden werden."
""Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Ende der Nazidiktatur wurde in der Dreimächtekonferenz von Berlin beschlossen, dass alle nazistischen Gesetze abgeschafft werden müssen,
die ihrem Inhalt nach diskriminierend hinsichtlich Rasse, Religion oder politischer Überzeugung seien.
Wie bereits festgestellt, wurde das Nichtehelichenrecht in der Nazizeit nicht (mehr)reformiert, so dass eine Änderung aufgrund der Vorgaben des Alliierten Kontrollrates nicht erforderlich war.
Das Nichtehelichenrecht galt seit 1900 nun auch weiter fort."(Zitat Ende/ Quelle)
Das Nichtehelichenrecht wurde geflickt, farblich etwas übertüncht und erhielt andere Namen bis hin zu sozialdemokratischer Prosa vom Starke-Familien-Gesetz.
Die Erscheinung archaischer Politik und Rechtsprechung änderte sich marginal.
Im Wesen blieb das Familienrecht unverändert.
Derart deutlich, wie: "Wir müssen - um der Zukunft unseres Volkes willen - geradezu einen Mutterkult treiben,..." (Quelle) wird es heutigenstags nicht (mehr) formuliert.
Die Richtlinie vom ethischen Recht der Mutter auf das Kind, der umfassende Mutterkult und die daraus abgeleitete Vorrangstellung vom besseren Elternteil fand indes geschmeidig Einlaß in die
Politik-und Rechtspraxis, die bis zum heutigen Tag im Kern unverändert ist.
Das Nichtinkrafttreten des Nichtehelichengesetzes vom Juli 1940 hinderte eine Entnazifizierung und machte die Richtlinie, wonach es nicht um das Wohl des Kindes sondern um das ethische Recht der Mutter
auf das Kind ginge, zur salonfähigen Paradoxie die heute eine riesige Helferindustrie fett nährt.
Auch wenn die GröKaZ (größte Kanzlerin aller Zeiten) demnächst die Seite von Geschichtsbüchern mit der Dauer ihrer Regierungszeit als einziges positives Faktum füllen wird bleiben die staatlich
produzierten Schandflecken im Familien(un)recht noch lange Zeit weiter bestehen, weil sich von den Pfründen der Ausbeutung und des Missbrauchs von Kindern, Menschen,
insbesondere selbsternannte Kinderfreunde und Kinderrechte-ins Grundgesetz-Forderer, die von den Leistungen anderer leben, nicht gern trennen lassen.
So bleibt es bei der Weißen Folter und der "Geballte(n) „Pluralistische(n) Ignoranz“ in Gesellschaft und Politik gegenüber dem Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung (Quelle) und dem "Regelfall des
mütterzentrierten Residenzmodells mit sanktionsfreier Missbrauchsoption für den Elternteil mit Verfügungsmacht, der also diese Verfügungsmacht als Verfügungsgewalt straffrei gegen Kind und anderes
Elternteil missbrauchen kann" (Quelle).
Bestrebungen den scheinbar desolaten, jedoch politisch-ideologisch stabilen Zustand des staatlich organisierten Kindesmissbrauchs zu beenden gibt es. Zaghaft.
Sind Familienrichterinnen couragiert und unabhängigen oder einzig den Herrschenden unterworfene Gehilfen?
Nach der Unterwanderung und der Zerschlagung des Cochemer Modells gab es nur noch Worthülsen- und Geblubber.
Das halbtagsbeschäftigte und oftmals gequotete Richterinnen Familienkonflikte lösen können oder wollen bleibt vom kleinsten Dorfgericht bis zur Karlsruher Paragrafenbude unbewiesen.
Können Mahnwachen (Quelle , Mahnhwache am 06.Dezember 2019) oder Forderungen nach einer Qualitätsoffensive für die politischen Kalfaktorinnen an den Familiengerichten etwas bewirken?
Warum sollen Familienrichter ein Recht auf Unwissenheit haben oder ist nicht vielmehr das fachliche Können gegenüber der ideologisch geforderten Gesinnung nachrangig ?
In meinem Online-Brief vom Oktober fragte ich meine entfremdete Tochter Lisa:
Musiklehrerin eine Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahme für Kunstgeschichte absolviert werden dann Deine Leistungen und Noten in den MINT-Fächern andere, bessere?"
Erwartungsgemäß steht eine Antwort aus.
Die rein prognostische Frage, ob eine bereits fachspezifisch(?), hochqualifizierte Familienrichterin, die einen akademischen Grad aufgrund einer Doktorarbeit zum Thema "Der würdevolle Umgang mit
dem menschlichen Leichnam" besitzt, nach dem Genuss einer weiteren Qualifizierung in Soziologie, Psychologie oder einer sonstigen Geisteswissenschaft menschnrechtkonforme Beschlüsse fassen wird,
beantworte ich mit Nein.
Meine Prognosen ist nicht weniger zutreffend als von Juristinnen getroffene bezüglich der Unterbindung von Vater-Kind-Kontakten.
Aus persönlicher Erfahrung sehe ich nicht die mögliche Richterinnenqualifizierung im Vordergrund stehend sondern die Frage nach dem Vorrang Recht versus Ideologie.
Das Primat der Ideologie führt zu rechtsfreien Räumen und beliebig auslegbaren, am Geschlecht und der vorherrschenden Windrichtung orientierten Recht, und zu Familienrichterinnen die den an den
Gerichten herrschenden feministischen Mainstream willig bedienen.
Auch nach -zig Qualifikationen in Geschwätzwissenschaften dürfte das Arbeiten mit Textbausteinen und umfassendes Plagiieren, wie z.B. belegt durch folgende geistvolle Verrenkungen zur "Begründung" von
Umgangsausschlüssen (das ist der verquere Juristenbegriff für Kontaktverboten und Trennung), nicht ausgeschlossen werden:
Original Kammergericht - Beschluss vom 20. Juni 2014 · Az. 3 UF 159/12 (Abs.49)
""Dies zeigt, dass der Vater nicht verstanden hat, dass es neben der rein rechtlichen Dimension, eine weitere viel wichtigere Dimension, nämlich die zwischenmenschliche gibt, die von ihm mehr fordert als die
Einforderung seiner Rechte als Vater. Sie erfordert Einfühlungsvermögen und Respekt vor der Persönlichkeit und dem Willen seiner heranwachsenden Kinder, deren Zuneigung man nicht erzwingen kann,
sondern sich verdienen muss."
Plagiat Beschluss des Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg vom 22.07.2015 zu 133 F 7996/15
"Hinzu kommt, dass der Vater es weiterhin nicht verstanden hat, dass es neben der rein rechtlichen Dimension, eine weitere viel wichtigere Dimension, nämlich die zwischenmenschliche gibt, die von ihm
mehr fordert als die Einforderung seiner Rechte als Vater."
Für diese hoch schöngeistige Leistung konnte vom Väterwiderstand der Väterausgrenzungsorden verliehen werden.
Ich meine, dass wegen "nicht vorhandener Kriegswichtigkeit" ein Paradigmenwechsel im Familienrecht einzig im Zusammenhang mit überfälligen umfassenden gesellschaftlichen Veränderungen und
Umwälzungen einher gehen wird.
"Dezent" ermutigt und "diskret" angeleitet war meine Tochter bereits im zarten Kindesalter gezwungen zu wählen - zwischen Vater und Mutter.
Sobald Kinderrechte separat im Grundgesetz verankert sind dürfte das von den Nutznießerinnen und Profiteuren des Kindeswohls erzwungene "freie" Wahlrecht Minderjähriger auf die Pro-Pflichtentscheidung
für die staatlich organisierten Kinderfreunde- und beschützerinnen gegen die leiblichen Eltern erweitert werden.
Die Auseinandersetzungen in der Familienpolitik sind ungleich.
Selbsternannte Kinderfreunde-und Kinderrechtevertreter vs. leibliche Eltern.
Die einen wollen Kindern beide Eltern erhalten. Im Fall der Trennung von Vater und Mutter soll dem Nachwuchs die (Rechts-)Praxis des Wechselmodells als Regelfall die kindeswohlförderliche
Beziehungspflege zu beiden weiterhin sichern.
Die anderen wollen das nicht. Ihnen geht es um den Erhalt der eigenen, finanziell einträglichen Stellung im System der staatlich organisierten Helferinnenindustrie der Familienzerstörung.
Mit bigottem Schwätzertum, unterstützt durch ein dauerhaftes Trommelfeuer der Staatsmedien, treiben sie die Entehrung und Entmündigung der Eltern, zugunsten eines leichteren Zugriffs auf die Beute Kind, voran.
Kinderrechte und kindliche Selbstwirksamkeit
"Ick darf nich roochen.
Ick darf nich deine Cocktails saufen.
Ick darf nich de Schule schwänzen.
Wat darf ick denn,Mama?"
"Du darfst den Umgang mit deinem Vater ablehnen."
Luther soll 95 Thesen wider den Ablasshandel an die Schlosskirche zu Wittenberg genagelt haben.
Eine vom Justizministerium ausgewählte und bezahlte Arbeitsgruppe aus acht (!), zumeist (nur?) juristisch gebildeten Experten mit 13 akademischen Titeln brachte es nur auf 50 Thesen und "nagelte" diese
zur vorgegebenen und vom BMFSFJ kontrollierten Disputation einer Reform des Familienrechts an ein Behördenzimmer.
Dipl. Päd. Horst Schmeil opferte wertvolle Lebenszeit und fertigte eine Stellungnahme zum Thesenpapier der Arbeitsgruppe an.
Wer´s mag kann hier nachzulesen:
Oma Else und Opa Kurt hätten dem Justizministerium gewiß preisgünstiger und kompetentet zuarbeiten können....
Giffey - Eine Rüge als akademischer Ritterschlag
Plagiatsdoktor Dr.c.p. statt Ehrendoktor Dr.h.c.
Keine Titel für alle
Einst bewundert und wohlgelitten als Land der Dichter und Denker, jetzt knalltütenbunt, von toxischen alten weißen Frauen geführt und auf dem Weg zur "shithole country", scheint das in der Mitte der EU liegende kleine Land, vom ersten sich selbst abschaffenden Völkchen bewohnt, der Verdienst zuzukommen durch Überwindung der männlichen Gesellschaft die menschliche errichtet zu haben.
Hier darf offensichtlich gefälscht, imitiert, kopiert, gefakt, nachgemacht, nachgeäfft und geistiger Diebstahl begannen, also schlicht plagiiert werden.
Das ist gesellschaftsfähig, zumindest für Plagiatorinnen mit Vitamin B (-eziehung) die an der FU Berlin "wissenschaftlich" tätig waren und eine renommierte Doktormutter wie z.B. die Professorin Tanja Börzel an ihrer Seite wissen.
Ob meine Tochter Lisa in ihren im nächsten Jahr anstehenden schriftlichen Abiturprüfungen täuschen und betrügen darf?
Zumindest hat sie das richtige Geschlecht um Strafnachlass zu beanspruchen ( sofern sie denn erwischt wird ).
Als Gegenpart zu den Oden der Hosianna krächzenden und Lobhudeleien zusammenstümpernden Parteigenossen und Haltungsjournalisten der Lügenpresse und weil es schlicht keinen Männer-, Väter- oder Bubenminister in Deutschland gibt (für dieses Geschlecht interessieren sich nur Staatsbedienstete der Kriegs-, Finanz- und Vollstreckungsbehörden) erachte ich es für angebracht auf meiner Seite einen Hinweis (kein Plagiat) auf einen lesenswerten Artikel des Bloggers Lucas Schoppe zur Causa der gegenwärtigen sozialdemokratischen Politikdarstellerin der Frauenministerin zu geben.
https://man-tau.com/2019/10/31/giffey-plagiate-fu/#comments
Zitat aus dem Beitrag :
"Die Gegner von Giffeys Familienpolitik wiederum haben eigentlich kein vernünftiges Interesse daran, dass sie über ihre Plagiate stürzt. Sicher, sie interessiert sich als Familienministerin nicht für die Belange von Vätern, anderen Männern oder Söhnen, so wie sie sich als Jugendministerin nicht für die Belange von Jungen interessiert. Sie ist nicht einmal zum Gespräch mit Vertretern von Vätern bereit – als wäre es selbstverständlich, dass sie als Ministerin einen Großteil der Bevölkerung einfach ignorieren kann.
Die Interessen von Männern und Frauen, Müttern, Vätern und Kindern wiederum sind so eng und vielfältig miteinander verwoben, dass diese Ignoranz gegenüber Männern und Jungen nicht nur Männern und Jungen, sondern allen schadet.
Giffey muss aber über eben diese dysfunktionale, inhumane Politik stürzen, nicht über ihre Dissertation. Denn wenn sie aufgrund ihrer Plagiate aus dem Ministerium verschwindet, wird ihre Politik aller Voraussicht nach lediglich von einer anderen Sozialdemokratin fortgesetzt.
Der eigentliche Schaden dieser Affäre entsteht ohnehin anderswo. Nach dem Stand der Dinge sollten wir Schüler und Studenten für Plagiate nicht mehr sanktionieren. Denn wenn wir das tun, signalisieren wir ihnen angesichts der FU-Entscheidung nicht, dass Plagiate schlecht und unseriös sind – was ja ein ganz richtiges Signal wäre.
Wir signalisieren ihnen, dass Regeln und Vorschriften nur für die gelten, die unten stehen, aber nicht für die, die oben sitzen – und dass sie als Schüler und Studenten nunmal das Pech hätten, unten zu stehen. Das mag, so bitter es ist, realistisch sein, es ist mit einer demokratischen Erziehung aber nicht vereinbar." (Zitat Ende)
Neben der Vergabe der Ehrendoktorwürde honoris causa (h.c.) sollte VroniPlag künftig gemeinsam mit den betroffenen Wissenschaftsanstalten die Auszeichnung caught plagitarist ( Dr.c.p.) für "ertappter Plagiator" oder detractibilis causa (Dr.d.c.) für "entehrter Doktor" verliehen werden, meint Bolle.
Halloween geht vorbei.
Das Grauen im deutschen Familienrecht bleibt.
Gedanken zur nächsten Reform
"Wie kann ein modernes Familienrecht in Deutschland umgangen und der archaische Mutterkult beibehalten werden?"
Wie hilfreich oder schädlich sind für die Antwort Empfehlungen und Thesen einer fachkundigen Arbeitsgruppe "Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer
Betreuung nach Trennung und Scheidung" ?
Obwohl überflüssig wie ein Kropf wächst in der Ära der Trullas und sogar in der Abenddämmerung der Merkel Regentschaft die Grande Armée der selbsternannten Experten,
systemtreuen Dummschwätzer und skrupellosen Abzocker von Steuergelder ungebremst.
Aus dem riesigen Heer der VIP-, Adels-, Gender-, Klima-, Terror-, Gewalt-, Politik- und Soziologie-, gegen Rechts-, gegen Hass- und sonstige Allerbeliebigkeits-Schwätzperten
haben nun 8 ( in Worten: acht) Auftrags-Äkschperten 50 Thesen zum Kindschaftsrecht an "die Eingangspforte des Bundesjustizministeriums angeschlagen".
Thesen zum Ablasshandel, zur Entfremdungsprämie und zur Düsseldorfer "GEZ-und Männerabzock-Tabelle" fehlen ebenso wie ein erkennbarer Paradigmenwechsel, weil einzig
Begrifflichkeiten, je unbestimmter desto geldergiebiger, ausgetauscht werden.
"Umgangsrecht" gegen "Ausübung der elterlichen Sorge" u. ä. sprachliche Absonderlichkeiten und juristischer Popanz.
Die für die Zukunft anvisierte stärkere Beachtung und Dominanz des Kinderwillens lässt die bereits heutigentags sinnfrei papierbeschreibende illustre Zunft der Deuter des
Kindeswohls ob ihrer künftigen Rechnungserstellungen für unnütze, kostenintensive, gutachterliche und sonstige spekulative Leistungen von "Ohr zu Ohr" grinsen.
Achtmal haben vom Justizministerium (Kindeswohl ist wohl bei der Juristerei angesiedelt) erwählte "Familienrechtsexperten aus Wissenschaft und Praxis"(?) in der Arbeitsgruppe
„Sorge-und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ seit April 2018 getagt.
Fazit für vom deutschen Familienunrecht Betroffene unter Beachtung der Temperamentlehre:
Es kann herzhaft und laut gelacht, verständnislos der Kopf geschüttelt oder deftig geflucht werden.
Produziert wurden viele Worthülsen,
einige dürre Zeitungsartikel und Posts
(siehe hier, hier, hier und hier).
Alles soll (und wird) so bleiben wie es ist.
Eine angestrebte Reform die keine sein soll und den status quo des staatlichen Kindesmissbrauchs und der Diskriminierung von Vätern fortschreiben wird.
In diesem Sinne wird begrifflich umfassend getäuscht.
Advokaten schlagen Purzelbäume.
Aus einem "A" zaubern sie leichtschwätzig ein "U" während viele ähnlich lustige Verblödungen unaufhaltsam des Esels Lauf nehmen.
Unaufhaltsam ?!
Der Begriff des Sorgerechts soll entwertet und mit der Formulierung "Ausübung der elterlichen Sorge" an Bedeutungslosigkeit gewinnen.
Die Wortkombination "Umfang der Betreuung" wird künftigen Elternstreit vor Gerichten den altbekannten und abgewetzten Stempel standardisierter staatlicher Väterdiskriminierung
aufdrücken.
Mit meiner Anzahl an Lenzen und "Jahresringen" kann mir dies schlicht egal sein.
Sorgerechtinhaber ( weder alleiniger noch in gemeinsamer elterlicher Obsorge) war ich nie, weil meiner Tochter die Urkunde fehlte, die meine Verheiratung mit ihrer Mutter belegt.
Sie ist ein Kebskegel und mir kann, was ich nie (juristisch) innehatte und mir dauerhaft politisch verweigert wird, auch nicht entzogen werden.
An der desolaten, frevelhaften und kindeswohlgefährdenden Familienrechtspraxis und Sorgerechtapartheid wird sich, den Experten-Thesen zuwider und mit Blick auf die
verweiblichte politische Garde und die jüngste Anhörung im Bundestag zum Wechselmodell, mittelfristig nichts ändern und erst lange nach meinem Ableben zu einem modernen
Familienrecht führen wie es in anderen Ländern Mitteleuropas bereits gelebt wird.
Gott bewahre die Helferinnenindustrie, Anwälte und Politikdarstellerinnen davor von anderen Ländern und deren Experten lernen zu müssen.
Mit einem hochbesoldeten Personalpool wie den des Kammergerichts und des Familiengerichts "Tempelberg" , dem u.a. Richterinnen wie Heike Hennemann und Dr.Stephanie
Wahsner angehören, zu deren Familienrechtpraxis es u.a. gehört, dem redlichen Vater das Schreiben von Briefen an seine Tochter zu verbieten, und so quasi jeglichen
"Betreuungsumfang" auf Null zu setzen, kann der Wechsel vom miefigen Familienbild der Adenauer Ära hin zu einem modernen europäischen Familienrecht gewiss vollzogen
werden.
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